Aufgaben Datenbank

05.03.06.10 (Nordrhein-Westfalen) Instandhalten von elektrischen/elektronischen Anlagen (Betriebselektriker/-in 2)

Laufende Nr
238
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05.03.06
SYS_4
05.03.06.10
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Instandhaltung Elektrik/Elektronik
ERAAA
Instandhalten von elektrischen/elektronischen Anlagen (Betriebselektriker/-in 2)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 10
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Analysieren von Fehlern und Störungen

Fehler und Störungen an elektrischen/elektronischen Anlagen analysieren und an Hand der Meldungen aus der Fertigung Schadensumfang beurteilen, Reparatur- bzw. Austauschumfänge festlegen.

Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten

Reparaturen durchführen. Durchführen von Montagearbeiten nach Plänen, Zeichnungen und Anweisungen. Gegebenenfalls Montageablauf festlegen. Teile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen.

Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Wartungsplänen bzw. nach Bedarf.

Arbeiten an elektrischen/elektronischen Anlagen der Haus- und Betriebstechnik.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen erforderlicher Kenntnisse über die Funktionsweise elektrischer und elektronischer Steuerungen und Einrichtungen abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Industrieelektroniker/-in.
858
1.3.Berufserfahrungen
Wegen erforderlicher Kenntnisse über die elektrischen/elektronischen Steuerungsanlagen und deren sichere Beherrschung mindestens drei Jahre.
212
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben nach vorliegenden Wartungsplänen, das Durchführen von Montagearbeiten nach Plänen, Zeichnungen und Anweisungen sowie die eigenständige Schadens- und Fehlerdiagnose bei Reparaturen sowie Festlegung des Reparaturumfanges beinhalten einen größeren Spielraum.
318
3.Kooperation
Informationsaustausch und Zusammenarbeit bei Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten. Gelegentliche Abstimmung mit den zuständigen Bereichen.
315
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Punkte Gesamt98